ZULASSUNG

Zulassung laut Gewerbeordnung §34


Als zugelassener Versicherungs- und Finanzmakler/-berater nach §34 c Absatz 2 , §34 d und §34 f Abs 1 Gewerbeordnung (GewO) sind wir dazu befugt unter anderem Versicherungen und offene Investmentfonds,  zu vermitteln.

Dabei halten wir strenge Richtlinien ein und besuchen regelmäßig fachspezifische Schulungen und Fortbildungen, um auf dem neuesten Stand in der Finanz- und Versicherungsbranche zu sein.

So stehen wir Ihnen als kompetenter Berater bei Seite und helfen Ihnen dabei, eine geeignete Versicherungs - und/ oder Finanzstrategie zu finden, die Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht.


E-Mail
Anruf
Karte
Infos