VORSORGE

Wir vertreten Ihre Interessen


ALTERSVORSORGE

Der demographische Wandel in Deutschland schreitet fort, die Menschen werden älter und die Geburtenrate ist niedrig – das gesetzliche Rentensystem wird dementsprechend weiter belastet. Die gesetzliche Altersvorsorge ist zwar in Zukunft sicher, aber meist nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrecht zu erhalten. Deshalb wird eine zusätzliche, private Altersvorsorge immer wichtiger.

Nehmen Sie Ihre Zukunft also selbst in die Hand! Lassen Sie sich von uns beraten. Wir analysieren Ihre wirtschaftliche Situation und die bisher geschehenen Maßnahmen bezüglich der Altersvorsorge und zeigen Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, die Ihren Vorstellungen und Erwartungen entsprechen. Natürlich beantworten wir auch jegliche Fragen auf diesem Gebiet.

Altersvorsorge - VFH Versicherungs- & Finanz Haus


FOLGENDE MÖGLICHKEITEN GIBT ES IN DER PRIVATEN ALTERSVORSORGE:

  • Riester Rente
  • Rürüp Rente
  • Private Rentenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Sparplan
  • Immobilien
  • Betriebliche Altersversorgung (BAV)



RIESTER RENTE

Diese Form der Altersvorsorge ist eine privat finanzierte Rente, die jedoch auch durch staatliche Zulagen und möglichen Steuervorteilen gefördert wird. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt worden und der Umfang der Förderung ist in den §§ 10a, 79 ff im Einkommenssteuergesetz geregelt.

Riester Rente - VFH Versicherungs- & Finanz Haus


FOLGENDE PERSONEN SIND FÖRDERBERECHTIGT UND ERHALTEN EINE STAATLICHE FÖRDERUNG DES RIESTER-VERTRAGES:

  • Auszubildende
  • Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Soldaten
  • Richter
  • rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • Mitglieder der Künstlersozialkasse
  • geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf Versicherungsfreiheit
  • Kindererziehende während einer dreijährigen Kindererziehungszeit
  • Ehepartner von förderberechtigten Personen



RÜRUP RENTE

Die Basisrente, auch Rürup Rente genannt, ist 2005 als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge entstanden. Die Rürup Rente unterscheidet sich von der klassischen privaten Rentenversicherung und der Riester-Rente vor allem dadurch, dass es bei ihr kein Kapitalrecht gibt und das angesparte Kapital dementsprechend nicht in Form einer Ablaufsumme, sondern nur ratenweise ausgezahlt werden kann. Zudem ist die Basisrente im Gegensatz zur gesetzlichen Rente nicht umlagefinanziert, sondern versicherungswirtschaftlich kapitalgedeckt.

Rürup Rente - VFH Versicherungs- & Finanz Haus


FÜR FOLGENDE PERSONEN IST DIE RÜRUP EINE GUTE ALTERNATIVE ALTERSVORSORGE:

  • Personen mit einem höheren steuerpflichtigen Einkommen während der Ansparphase
  • Personen, die keine Riester-Rente in Anspruch nehmen können
  • Freiberufler & Selbstständige



PRIVATE RENTENVERSICHERUNG

Eine private Rentenversicherung ist vor allem wegen ihrer flexiblen Ausgestaltung während des Vertragsbeginns, der Laufzeit und der Vertragsbeendigung eine beliebte Altersvorsorge. Beispielsweise kann der Beitrag jederzeit angepasst werden und die Möglichkeit besteht zusätzlich jederzeit größere Beträge auf einen Schlag einzuzahlen. Die Vertragslaufzeit kann beliebig an die Bedürfnisse des Vertragsschließenden angepasst werden und auch später kann die Laufzeit noch verändert werden. Im Gegensatz zu anderen Alternativen zu der gesetzlichen Rentenversicherung, wie beispielsweise der Riester-Rente und der Basisrente, kann das angesparte Kapital an andere Personen weitergegeben und vererbt werden.


Ebenso kann die Entscheidung der Auszahlung, ob monatlich oder auf einen Schlag, während der gesamten Laufzeit gefällt werden. Die während der Ansparzeit resultierenden Zinsen und Dividenden sind zunächst steuerfrei – erst am Ende des Vertrages unterliegt der Ertragsanteil der Rente der persönlichen Einkommensteuer. Falls anstelle der Rentenzahlung die Kapitalauszahlung gewählt wird, wird nur die Hälfte des gesamten Ertrages mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Der Vertrag muss hier allerdings mindestens 12 Jahre bestehen und die begünstigte Person muss ein Alter von mindestens 62 Jahren erreicht haben.


 

LEBENSVERSICHERUNG

Eine abgeschlossene Lebenssicherung sichert die Existenz von Familien­angehörigen im Falle des eintretenden Todes des Hauptverdieners, indem eine bestimmte Summe an die im Vertrag eingetragenen Personen aus­gezahlt wird.

Es gibt auch die Form der gemischten Lebensversicherung, die sich auch für die Altersvorsorge eignet. Hierbei wird die Leistung sowohl beim Tod der Person fällig, als auch bei Erleben des Vertragsendes. Es wird also auf jeden Fall eine Summe ausgezahlt. Wenn der Versicherte sehr früh stirbt, kommt es jedoch zu einer viel höheren Auszahlung, als im Todesfall.

Lebensversicherung - VFH Versicherungs- & Finanz Haus



BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG (BAV)

Eine weitere Möglichkeit für den Arbeitnehmer ist, sich neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine Zusatzrente über den Arbeitgeber aufzubauen. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Hierbei kann der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehaltes und auch des Urlaubs- und Weihnachtsgelds in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall dazu verpflichtet, die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Es gibt verschiedene Durchführungswege, die vom Arbeitgeber vorgegeben werden können. Darunter zählen beispielsweise die Direktversicherung, die Unterstützungskasse oder auch Pensionskassen, -Fonds und -Zusagen. Die Entscheidung für eine dieser Möglichkeiten hängt von der persönlichen Situation und den Vorstellungen und Zielen des Arbeitnehmers und Arbeitsgebers ab.



SPARPLAN

Sie möchten Geld sparen für eine größere Anschaffung oder  für Ihre Altersvorsorge? Wir helfen Ihnen dabei, einen geeigneten Sparplan zu konzipieren. Mit einem Sparplan leisten Sie regelmäßig Einzahlungen, die Sie selbst jedoch nach Betragshöhe und Zeit der Auszahlung festlegen können.

ES GIBT VERSCHIEDENE SPARPLAN-VARIANTEN:       

  • Sparplan: Altervorsorge
  • Sparplan: Gesundheitsvorsorge
  • Sparplan: Sachwerte


Nutzen Sie unseren kostenlosen Vergleichsrechner VERMÖGENS­­ANLAGE

Betriebliche Altersversorgung - VFH Versicherungs- & Finanz Haus


 


IMMOBILIEN

Viele Deutsche nutzen Immobilien als Altersvorsorge, entweder als Eigenheim oder in Form von vermieteten Wohnobjekten. Wenn Sie die selbst genutzte Immobilie als Altersvorsorge nutzen, ersparen Sie sich bis zu Ihrem Tod Mietkosten, die sich im Laufe der Zeit sogar erhöhen können und Immobilien bedeuten dauerhaften und weitervererbbaren Familienbesitz. Wenn Sie Mieteinnahmen für Ihre Altersvorsorge einplanen, müssen Sie vorsichtig sein. Es können immer Verluste durch Mietausfälle entstehen und anfallende Kosten für einen Hausmeister, Versicherungen und Ähnliches müssen trotzdem beglichen werden. Gerne beraten wir Sie bezüglich der Altersvorsorge mit Immobilien.

Immobilien als Altersvorsorge



GESUNDHEITSVORSORGE

Die wichtigste Voraussetzung für ein glückliches und zufriedenes Leben ist Ihre Gesundheit. Geraten Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit in eine Unglückssituation, fehlt Ihnen plötzlich Ihre Arbeitskraft und damit zusammenhängend Ihr finanzielles Einkommen.

Mit einer privaten Absicherung gewährleisten Sie daher nicht nur die umfassende medizinische Versorgung Ihres Körpers, sondern auch die eigene finanzielle Sicherheit – oder sogar die Ihrer ganzen Familie.

In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie über alle Möglichkeiten und schlagen Ihnen die für Ihre Bedürfnisse besten Lösungen vor.

Gesundheitsvorsorge - VFH Versicherungs- & Finanz Haus


BEI DER WAHL DER PASSENDEN VERSICHERUNGSLEISTUNG BERATEN WIR SIE GERNE.
WIR HABEN UNS AUF FOLGENDE VERSICHERUNGEN SPEZIALISIERT:

  • private Krankenversicherung  
  • private Pflegeversicherung
  • Zahnzusatzversicherung

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  • Krankenzusatzversicherung 

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  • Reisekrankenversicherung

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EINKOMMENSSICHERUNG

Für den schlimmsten Fall gewappnet sein: ein schwerer Sturz, Burnout oder chronische Rückenbeschwerden – es gibt immer Risiken im Leben, die bis zur Berufsunfähigkeit oder gar zum frühzeitigen Tod führen können. Wir klären Sie über verschiedene Möglichkeiten auf, mit denen Sie vorsorgen können, damit Ihr Einkommen und die finanzielle Zukunft Ihrer Familien auch in solchen Lebenssituationen gesichert sind. Natürlich gehen wir während der Beratung auf Ihre individuelle Situation und auf Ihre Erwartungen und Vorstellungen ein.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Schwere-Krankheiten-Vorsorge (Dread Disease)
  • private Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Lebensversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung




BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Auftretende Berufsunfähigkeit vor der Rente ist keine Seltenheit in Deutschland. Doch die Rentenversicherung und weitere staatliche Hilfen reichen in den meisten Fällen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu halten. Zudem besteht der Zwang einen anderen Beruf ausüben zu müssen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als Zusatzversicherung zu einer Lebens- oder Rentenversicherung oder als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherung verfolgt das Ziel, eine Person bei auftretender Berufsunfähigkeit finanziell zu unterstützen, damit der gewohnte Lebensstandard gehalten werden kann und kein Zwang zur Ausübung eines anderen Berufes besteht.

Wenn möglich, sollte man bereits den Schüler versichern, da Schüler meist in die günstigste Berufsgruppe eingestuft werden und damit den geringsten Beitrag zahlen. Daran ändert sich auch nichts, wenn sie später in gesundheitlich riskanteren Berufen arbeiten oder ein risikoreiches Hobby ausüben. Solche verbraucherfreundliche Bedingungen findet man nur bei bestimmten Anbietern. 

Golden BU für Schüler - Je früher desto besser  



DREAD DISEASE VERSICHERUNG (SCHWERE KRANKHEITEN)

Schwere Krankheiten können jeden treffen. Seien Sie deshalb für das Schlimmste gewappnet. Die Dread Disease Versicherung gewährleistet Ihnen finanzielle Unterstützung, wenn Ihnen eine schwere Krankheit von einem Arzt diagnostiziert wird. Darunter fallen beispielsweise ein Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Multiple Sklerose, eine Querschnittslähmung und Viele mehr. Sie erhalten eine zuvor vereinbarte Versicherungssumme und sind zumindest finanziell abgesichert – damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.



UNFALLVERSICHERUNG

Diese Form der Versicherung greift bei den Folgen eines Unfalls, bei der akuten und längerfristigen Invalidität und teilweise auch bei der Todesfolge. Die Schuldfrage steht bei dieser Versicherung nicht im Vordergrund – es werden immer nur die eigenen Schäden, oder die der Mitversicherten, gedeckt. Es werden sowohl medizinische Kosten gedeckt, sowie weitere unfallgebundene Kosten wie Krankentransporte, soziale Hilfen in der Form von Übergangsgelder nach dem Unfall, Betreuungsbedarf und teilweise auch Versehrtenrenten und Sterbegeld für die Hinterbliebenen.


Unfallversicherung



PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Argumente für eine private Versicherung sind unter anderem die Leistungsstärke, Nachhaltigkeit und Verlässlichkeit. Der Versicherte hat eine gewisse Wahlfreiheit in Bezug auf die Ärzte, Krankenhäuser und Therapien. Außerdem werden einige medizinische Fälle von der privaten Versicherung übernommen, für die eine Gesetzliche nicht haftet. Darunter befinden sich beispielsweise Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie.

Wenn Sie weiterhin gesetzlich krankenversichert bleiben möchten, aber trotzdem für Zahnbehandlungen oder Zweibettzimmer in Krankenhäusern abgesichert sein möchten, können Sie natürlich verschiedene private Zusatzversicherungen abschließen.

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